Impressum

bite47 GmbH
Buobenhofstrasse 4
8852 Altendorf SZ
Switzerland

TEL. +41 44 586 80 33
E-MAIL. mail@bite47.ch


Allg. Rechtliche Informationen

Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom der bite47 GmbH resp. deren Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der bite47 GmbH durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

3) Die bite47 GmbH ist für die Beschaffung des Fotoequipment und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

4) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die bite47 GmbH Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

5) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

6) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

7) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der bite47 GmbH. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

8) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mangelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

9) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

10) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 9) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

11) Es obliegt nicht der bite47 GmbH, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

13) Die bite47 GmbH resp. deren Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

Nutzungsrechte

14) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

15) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der bite47 GmbH eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –Archive) zu bezahlen.

16) Die bite47 GmbH resp. deren Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung (Portfolio, Social Media Dienste, etc.) nutzen.

17) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

Haftung

18) Die bite47 GmbH haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Die bite47 GmbH resp. deren Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen auszuführen und die digitalen Bilddateien sorgfältig aufzubewahren. Bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse (z.B. Diebstahl oder defekt der Ausrüstung, etc.) ist der Fotograf bzw. die bite47 GmbH von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

19 Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 18) gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen (gemäss Ziffer 4) der bite47 GmbH.

20) Bei Ansprüchen gegen die bite47 GmbH seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 11) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

21) Bei Ausfall des Fotografen der bite47 GmbH auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, etc., kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich die bite47 GmbH (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Honorar

22) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern mehrwertsteuerpflichtig) geschuldet und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.

23) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen der bite47 GmbH, hat die bite47 GmbH Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

24) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelokalitäten, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

25) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

26) Das Honorar (gemäss Ziffer 22) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

27) Die AGB unterstehen schweizerischem Recht mit Gesellschaftssitz der bite47 GmbH als ausschliesslicher Gerichtsstand.